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Beitragsordnung und Anmeldung
Auf den folgenden Seiten können Sie einen Aufnahmeantrag zum Beitritt zum ESV ausfüllen. Das Wichtigste aber vorweg:
Beitragsordnung
- Die Vereinsbeiträge sind jährlich im Voraus zu zahlen
- Die kürzeste Mitgliedschaft dauert ein Jahr
Der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr wird anteilig nach
Aufnahme in den Verein eingezogen
-
Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich (keine Email) zum Ende des
Kalenderjahres erfolgen. Er muss spätestens zum 03.12. (4 Wochen vor Jahresende)
für das folgende Jahr erklärt werden
-
Einzelne Abteilungen des Vereins können mit Zustimmung des
Vorstandes neben dem Mitgliedsbeitrag zusätzliche
Spartenbeiträge erheben
Mitgliedsbeiträge
Die ESV-Beitragsordnung gilt ab 01.01.2005
| Wer |
monatlich |
jährlich |
| Erwachsene (ab 18 Jahre) |
€ 5,- |
€ 60,- |
| Jugendliche (15-18 Jahre) |
€ 3,- |
€ 36,- |
| Kinder (bis 14 Jahre) |
€ 2,- |
€ 24,- |
| Familienbeitrag |
€ 7,- |
€ 84,- |
| Passivbeitrag |
€ 2,- |
€ 24,- |
Falls Sie dem ESV beitreten möchten, finden Sie
hier ein Online-Anmeldeformular.
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Anmerkungen:
Der Beitrag wird Anfang jedes Jahres per Datenträgeraustausch als Jahresbeitrag erhoben.
(Einzugsermächtigung im Aufnahmeantrag - der Monatsbeitrag gilt nur als Vergleichsfaktor)
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